Leistungen im privaten Baurecht
Wir beraten und vertreten Sie kompetent in allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts. Im Alltag können durch Unfälle, Vertragsverletzungen oder Fehlverhalten anderer schnell Schäden entstehen, die erhebliche finanzielle oder persönliche Folgen nach sich ziehen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Schadensersatzansprüche konsequent durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen effektiv abzuwehren – damit Sie zu Ihrem Recht kommen und Ihr Schaden schnell und rechtssicher reguliert wird.
Gewährleistungsrecht
Wir beraten zu Ihren Rechten bei mangelhaften Waren oder Dienstleistungen und vertreten Sie bei der Durchsetzung von Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung.
Deliktsrecht
Wir vertreten Sie bei Ansprüchen wegen unerlaubter Handlungen, etwa bei Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Rufschädigung.
Schadensersatz
Wir setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab, damit Ihnen kein Nachteil entsteht.
Das BGB AT und seine Relevanz
Der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB AT) bildet die Grundlage des gesamten Zivilrechts und regelt zentrale Fragen rund um das Zustandekommen von Verträgen, die Wirksamkeit von Willenserklärungen sowie rechtliche Anforderungen an Angebot, Annahme und Zugang. Diese Vorschriften wirken in nahezu alle Rechtsgebiete hinein und sind entscheidend dafür, ob ein Vertrag wirklich wirksam geschlossen wurde. Wir beraten Sie zu allen Fragestellungen des BGB AT, klären Unsicherheiten bei Vertragsschluss, dem Zugang von Erklärungen und sorgen dafür, dass Ihre rechtlichen Schritte greifen und wirksam werden.
Zustandekommen/Wirksamkeit von Verträgen
Wir stellen sicher, dass Ihr Vertrag rechtssicher zustande kommt und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Angebot, Annahme und Vertragsinhalte.
Vertretung/Vollmacht und Geschäftsfähigkeit
Wir unterstützen Sie bei der Erteilung, Ausgestaltung und Prüfung von Vollmachten und vertreten Ihre Interessen bei Konflikten um die Vertretungsmacht.
Willenserklärung und Zugang
Wir beraten Sie dazu, wann und wie Willenserklärungen wirksam werden und sorgen dafür, dass Ihre Erklärungen rechtlich korrekt zugehen.
Anfechtung/Nichtigkeit von Willenserklärungen
Wir prüfen, ob und wie Verträge oder Willenserklärungen angefochten oder als unwirksam erklärt werden können, und begleiten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr entsprechender Ansprüche.

Kompetente Rechtsberatung in München für Ihr Anliegen
Unsere Kanzlei in München ist für Sie erreichbar: Vereinbaren Sie gern einen Termin über das Kontaktformular oder schreiben Sie uns an unter info@rechtsanwalt-kaduk.de